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Spravato® (Esketamin) als bundesweite Praxisbesonderheit anerkannt
Verordnungen von Spravato® (Wirkstoff: Esketamin) sind ab dem 21. September 2023 nach einer Vereinbarung zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem pharmazeutischen Unternehmer Janssen-Cilag GmbH ab dem ersten Behandlungsfall längstens bis zum Ablauf des Patent- und Unterlagenschutzes als Praxisbesonderheit anerkannt.
Die Praxisbesonderheit gilt ausschließlich für:
- Spravato, in Kombination mit einer oralen antidepressiven Therapie, wird angewendet bei erwachsenen Patienten mit einer mittelgradigen bis schweren Episode einer Major Depression als akute Kurzzeitbehandlung zur schnellen Reduktion depressiver Symptome, die nach ärztlichem Ermessen einem psychiatrischen Notfall entsprechen.
- Spravato, in Kombination mit einem SSRI oder SNRI, wird bei Erwachsenen mit therapieresistenter Major Depression angewendet, die in der aktuellen mittelgradigen bis schweren depressiven Episode auf mindestens zwei unterschiedliche Therapien mit Antidepressiva nicht angesprochen haben.
Weitere Anwendungsgebiete oder Patientengruppen von Spravato® sind hiervon nicht umfasst.
Die Vorgaben der Fachinformation sind zu berücksichtigen.
Die Anerkennung als Praxisbesonderheit gilt nicht bei der Anwendung von Spravato® außerhalb der gesetzlich bestimmten Bedingungen (im Rahmen eines nicht bestimmungsgemäßen Gebrauchs, „off label use“).
Die Praxisbesonderheit gilt nur solange Janssen-Cilag GmbH Spravato® in Deutschland vertreibt.
Weitere Informationen zur Praxisbesonderheit finden Sie auf der Seite des GKV-Spitzenverbandes.