- Braunschweig-Umland (ein förderungsfähiger Sitz)
- Bremerhaven (zwei förderungsfähige Sitze)
- Bremervörde (ein förderungsfähiger Sitz)
- Bremervörde Gemeinde Gnarrenburg (ein förderungsfähiger Sitz)
- Buxtehude (ein förderungsfähiger Sitz)
- Celle-Nord (zwei förderungsfähige Sitze)
- Cloppenburg (zwei förderungsfähige Sitze)
- Cuxhaven (zwei förderungsfähige Sitze)
- Diepholz (ein förderungsfähiger Sitz)
- Emden (ein förderungsfähiger Sitz)
- Friesoythe (ein förderungsfähiger Sitz)
- Gifhorn (zwei förderungsfähige Sitze)
- Helmstedt (zwei förderungsfähige Sitze)
- Leer-Süd (zwei förderungsfähige Sitze)
- Meppen - Gemeinde Geeste/Samtgemeinde Lathen (zwei förderungsfähige Sitze)
- Munster (ein förderungsfähiger Sitz)
- Munster - Gemeinde Bispingen (ein förderungsfähiger Sitz)
- Nienburg (ein förderungsfähiger Sitz)
- Nordhorn Samtgemeinde Neuenhaus/Samtgemeinde Schüttorf (ein förderungsfähiger Sitz)
- Papenburg (zwei förderungsfähige Sitze)
- Quakenbrück (ein förderungsfähiger Sitz)
- Stade (zwei Förderungsfähige Sitze)
- Stolzenau (ein förderungsfähiger Sitz)
- Stolzenau Flecken Steyerberg (ein förderungsfähiger Sitz)
- Wittingen (ein förderungsfähiger Sitz)
Zuschüsse bis zu 60.000 Euro sowie eine Umsatzgarantie für acht Quartale können für folgende hausärztliche Versorgungsbereiche beantragt werden:
- Bad Pyrmont (zwei förderungsfähige Sitze)
- Bremerhaven-Nord (zwei förderungsfähige Sitze)
- Syke (ein förderungsfähiger Sitz)
- Wolfsburg-Umland (zwei förderungsfähige Sitze)
Zuschüsse bis zu 60.000 Euro können für folgende fachärztliche Versorgungsbereiche beantragt werden: