Finanzierung der Weiterbildung in der fachärztlichen Versorgung erreicht bei Krankenkassen Budgetgrenze für 2024
Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) und die Krankenkassen stehen vor einer neuen Herausforderung: Das gemeinsam finanzierte Budget für die Weiterbildung in einigen fachärztlichen Gruppen in den ambulanten Praxen für das Jahr 2024 ist bei den Krankenkassen bereits im Mai aufgebraucht. Das Förderbudget bei den Krankenkassen für die Weiterbildung ist auf 192 Stellen im Jahr begrenzt. Ab sofort stehen kassenseitig keine weiteren finanziellen Mittel mehr zur Verfügung. Die Krankenkassen fördern die Weiterbildung mit 2.700 Euro monatlich. Die KVN fördert unabhängig von der Kassenförderung jede fachärztliche Weiterbildung ebenfalls mit 2.700 Euro.
„Diese paritätische Finanzierung hat sich bewährt und stellt sicher, dass angehende Ärztinnen und Ärzte eine hochwertige Weiterbildung erhalten. Die KVN steht nun vor der Herausforderung, die Weiterbildung dieser Facharztgruppen alleine zu finanzieren oder auf weitere Weiterbildungsplätze zu verzichten - eine Situation, die angesichts des Ärztemangels nicht vertretbar ist“, sagte der Vorstandsvorsitzende, Mark Barjenbruch, heute in Hannover.
Die KVN fordert daher eine Gesetzesinitiative, um die paritätische Finanzierung der Facharztweiterbildung künftig gesetzlich zu regeln. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Kosten für die Weiterbildung fair aufgeteilt werden, um die Qualität der medizinischen Versorgung langfristig zu sichern. Der finanzielle Rahmen für die fachärztliche Weiterbildung muss dringend erweitert werden. Auch müssen in Zukunft alle Fachgruppen förderungsberechtigt sein“, so Barjenbruch.
Der KVN-Vorstand weiter: „Unsere Analysen zeigen, wie prekär sich die Zahlen in den kommenden Jahren gerade bei den fachärztlichen Grundversorgern in Niedersachsen entwickeln werden. Deshalb haben wir ein hohes Interesse daran, das Fördervolumen für die Weiterbildung fachärztlichen Praxisnachwuchses in Niedersachsen zu erhöhen und auszudehnen. Die Förderung der Facharztweiterbildung ist eine Investition in die Zukunft. Hier sparen wir am falschen Ende“, kritisierte der KVN-Vorstandsvorsitzende.
Zum Hintergrund
Die Weiterbildungsförderung für Fachärzte in der Praxis geht auf das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz aus dem Jahr 2015 zurück. Die Fördersumme je Weiterbildungsstelle liegt momentan bei 5.400 Euro, die zur Hälfte je von der KVN und den Krankenkassen getragen werden sollen. Der Förderbetrag orientiert sich an der im Krankenhaus üblichen Vergütung.
Die Förderbeträge werden von den KVen und den Kostenträgern jeweils hälftig getragen. Ausgezahlt werden sie als Zuschuss zum Bruttogehalt des Weiterzubildenden an den Praxisinhaber, der den Arzt oder die Ärztin in Weiterbildung beschäftigt. Ohne eine finanzielle Förderung können es sich viele Praxen nicht leisten, eine Ärztin oder einen Arzt in Weiterbildung zu beschäftigen.
Zurzeit gibt es die Förderungen für folgende ärztlichen Facharztweiterbildungen:
- Augenheilkunde
- Kinder- und Jugendmedizin
- Frauenheilkunde und Geburtshilfe
- Psychiatrie und Psychotherapie
- Innere Medizin und Rheumatologie
- Neurologie
- Haut- und Geschlechtskrankheiten
- Hals-Nasen-Ohrenheilkunde