Pressemitteilung

KVN plädiert für Beibehaltung der telefonischen Krankschreibung

Telefonische Krankschreibung

KVN: „Die telefonische Krankschreibung reduziert das Infektionsrisiko des Praxispersonals und anderer Patienten.“

 

In der Debatte um die telefonische Krankschreibung sprach sich heute die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) dafür aus, die geltende Regelung beizubehalten.

 

„Mit der telefonischen Krankschreibung werden Ärztinnen und Ärzte in den Praxen erheblich entlastet, da sie die Möglichkeit haben, Patientinnen und Patienten, die ihnen bereits bekannt sind und bei denen keine schwere Symptomatik vorliegt, ohne Praxisbesuch telefonisch krankzuschreiben. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte versorgen ihre Patientinnen und Patienten oftmals seit vielen Jahren, kennen die Krankheitsgeschichte und können in der Regel sehr gut einschätzen, wann ein persönlicher Termin notwendig ist, um beispielsweise eine schwerwiegende Erkrankung auszuschließen. Es ist wichtig, dass es im Ermessen der Ärztinnen und Ärzte liegt, ob die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit telefonisch erfolgen kann oder eine Untersuchung unmittelbar persönlich nötig ist“, sagte der KVN-Vorstandsvorsitzende, Mark Barjenbruch heute in Hannover.

 

„Ärztinnen und Ärzte werden seit Jahren überrannt, die Praxen sind voll. Besonders stark vom Patientenansturm betroffen sind die sogenannten Grundversorger, zum Beispiel die Hausärzte und Kinder- und Jugendärzte. Aufgrund der aktuellen Infektionswelle haben die Ärztinnen und Ärzte sowie das Personal zusätzlich viel zu tun. Die Praxen sind am Limit, auch viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind erkrankt. Durch die telefonische Krankschreibung wird das Infektionsrisiko des Praxispersonals und anderer Patienten reduziert, da infektiöse Patienten für ihre Krankschreibung die Praxis nicht mehr aufsuchen müssen“, so der stellvertretende KVN-Vorstandsvorsitzende Thorsten Schmidt.