Pressemitteilung

ePA: KV Niedersachsen begrüßt stufenweise Einführung und Freiwilligkeit für Praxen

KVN-Vorständin Nicole Löhr: „Die kommenden Wochen müssen für echte Belastungstests im laufenden Praxisbetrieb genutzt werden.“

 

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Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat den Startschuss zum bundesweiten Rollout der elektronischen Patientenakte (ePA) gegeben. Die ePA kann ab dem 29. April 2025 in ganz Deutschland genutzt werden. Das BMG spricht von einer schrittweisen „Hochlaufphase“, die zunächst auf freiwilliger Basis bis zum 1. Oktober 2025 gelten soll. Ab dem vierten Quartal 2025 soll die ePA nach den gesetzlichen Vorgaben dann verpflichtend für alle Praxen eingeführt werden. Die bisherige Begrenzung auf die Praxen in den drei Modellregion Franken, Hamburg und in Teilen Nordrhein-Westfalens entfällt.

 

„Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen begrüßt den schrittweisen Einstieg in den ePA-Rollout. Angesichts der bisherigen Rückmeldungen aus den Modellregionen ist eine Einführung in Etappen mit freiwilliger Testphase richtig“, betont Nicole Löhr, Vorständin der KVN und zuständig für die Digitalisierung. Eine Nutzungsverpflichtung der ePA ab Oktober für die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten könne es erst dann geben, wenn im Praxis-Alltag alles reibungslos funktioniere. „Positiv bewerte ich die Aussage aus dem Ministerium, dass keine Praxis sanktioniert werden soll, die unverschuldet die ePA nicht einsetzen kann, zum Beispiel weil die Technik nicht funktioniert. Ein Start mit Sanktionen bereits im April mit einer noch mangelnden Hard- und Software hätte zu einem erheblichen Vertrauensverlust und Akzeptanzproblemen bei Ärzten und Psychotherapeuten sowie Patienten geführt“, so Löhr.

 

Die kommenden Wochen müssten intensiv dafür genutzt werden, echte Belastungstests im laufenden Praxisbetrieb auch außerhalb der Modellregionen durchzuführen.

Erst ab dem 1. Januar 2026 soll es voraussichtlich für die Ärztinnen und Ärzte, die die ePA für gesetzlich Versicherte nicht nutzen, Sanktionen geben.

 

Aus dem Ministerium hieß es außerdem, dass bei einer Gefährdung des Kindeswohls der Schutz des Kindes Vorrang vor der Befüllungsverpflichtung der ePA hat. Leistungserbringende sollen in diesen Fällen eigenverantwortlich handeln​.

 

Auch die vom Chaos Computer Club (CCC) Ende 2024 aufgezeigten Sicherheitslücken im Zusammenhang mit möglichen Massenzugriffen auf ePA-Daten seien laut Ministerium in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zwischenzeitlich behoben worden.