Rundschreiben

Praxisführung

Mpox-Impfungen

Inzwischen wurde die MPox/Affenpocken-Impfung (als Indikationsimpfung und bei beruflicher Indikation) auch in die Schutzimpfungs-Richtlinie aufgenommen.

 

Im Rahmen der vom GBA in der Schutzimpfungs-Richtlinie umgesetzten Indikationen haben GKV-Versicherte Anspruch auf eine Schutzimpfung, so dass für diese Fälle die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung gegeben ist. Bisher haben die gesetzlichen Krankenkassen in Niedersachsen allerdings keine vertraglichen Regelungen hierzu mit der KV abgeschlossen, so dass derzeit weder die Kostenübernahme für Bestellungen des Mpox/Affenpocken-Impfstoffes geregelt, noch die Impfleistung regulär über die KV abrechenbar ist. Soll eine Impfung mit einem zugelassenen Impfstoff erfolgen, müssen Privatrezepte ausgestellt werden, die Abrechnung für die Kosten des Impfstoffes und die ärztliche Leistung muss über eine Privatliquidation erfolgen. Patientinnen und Patienten haben auf Grundlage der Schutzimpfungsrichtlinie Anspruch auf Impfstoff und die ärztliche Leistung gegenüber der Krankenversicherung. Entsprechende Patientinnen und Patienten können Anspruch auf Kostenerstattung bei ihrer Kasse stellen.

 

Ein zugelassener Affenpockenimpfstoff (Imvanex®) soll ab dem 1. August 2023 für den pharmazeutischen Großhandel und Apotheken bestellbar sein.

 

Zusätzlicher Hinweis: In Bezug auf die Empfehlung der STIKO zur postexpositionellen Impfung gegen Affenpocken erfolgte keine Umsetzung in der Schutzimpfungs-Richtlinie.