Rundschreiben

Praxisführung

Abschlagszahlungen und Zahlungstermine 2024

Der Monatsabschlag beträgt im 1. und 3. Quartalsmonat unverändert 24 Prozent Ihres durchschnittlichen Honorars im vergangenen Kalenderjahr (Quartale 4/2022 bis 3/2023). Im jeweils 2. Quartalsmonat beträgt der Abschlag 37 Prozent.

 

Die Übersicht aller Zahlungstermine für das gesamte Jahr 2024 für Ihre eigene Finanzdisposition finden Sie hier