Rundschreiben

Praxisführung

Vereinbarung über die Durchführung von HPV-Impfungen als Satzungsleistung mit der AOK Niedersachsen (AOKN)

Die HPV-Impfung für Personen im Alter von 9-14 Jahren wird als Regelleistung von der AOKN entsprechend der Schutzimpfungs-Richtlinie übernommen. Des Weiteren erstattet die AOKN im Rahmen einer Satzungsregelung ihren Versicherten ab 18 Jahren die Kosten privat bezahlter HPV-Impfungen.

 

Die KVN und die AOKN haben mit Wirkung zum 1. Januar 2024 eine Vereinbarung geschlossen, die es den Vertragsärzten ermöglicht, HPV-Impfungen für AOK-Versicherte ab 18 Jahren mit der KVN abzurechnen. Die Impfungen (3 Impfdosen) werden jeweils mit 15.00 Euro vergütet. Der Bezug des Impfstoffes erfolgt auf Einzelverordnung (Muster 16) auf den Namen des Patienten.

 

Die für die Abrechnung der HPV-Impfungen als Satzungsleistung relevanten Angaben können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen.

rd23_173_Psychotherapie_ Kombination psychoanalytisch begründeter Verfahren bei Einzel- und Gruppentherapie möglich-2

Die Vereinbarung über die Durchführung von HPV-Impfungen als Satzungsleistung mit der AOKN finden Sie in Kürze im KVN-Portal unter der Rubrik Verträge/Impfvereinbarungen.