Rundschreiben
Abgabetermin Quartalsabrechnung 4/2024
Der Abgabetermin für die Abrechnung des 4. Quartals 2024 ist der
10. Kalendertag des nachfolgenden Quartals und somit der 10. Januar 2025.
Eine Teilnahme am AbrechnungsCheck ist nur bei fristgerechter Einreichung Ihrer Quartalsabrechnung möglich.
Bitte denken Sie daran, auch bei der Online-Übermittlung von Abrechnungsdatei(en),
- das Muster der aktuellen Sammelerklärung, Stand: 11/2021, vollständig ausgefüllt, mit Unterschrift(en) und dem Vertragsarztstempel versehen, einzureichen; das Muster kann auch unter https://www.kvn.de/Mitglieder/Abrechnung_+Honorar+und+Vertrag/Quartalsabrechnung.html ausgedruckt werden,
- die abzugebenden Behandlungsausweise (sortiert nach der Liste: KBV-Prüfmodul Abgabe Behandlungsausweise) einzureichen
- abhängig von Ihren erbrachten Leistungen: Dokumentationen im Rahmen der oKFE-Richtlinie, Hautkrebsscreening, Daten gem. der QS-Richtlinie Dialyse rechtzeitig online zu dokumentieren und zu übertragen
- zusätzliche Unterlagen einzureichen:
Sachkostenbelege / Rechnungen,
Mitteilungen der Praxis zur eingereichten Abrechnung (Beispiel: Pat. Y ist zu löschen, da jetzt BG-Fall).
Listen wie z. B. Prüfprotokolle, Sortier- oder Versandlisten benötigen wir nicht.
Dokumente wie z. B. RLV-Anträge, Genehmigungsanträge, Widersprüche gegen den Honorarbescheid sind direkt an die Bezirksstellen zu senden.
Ansprechpartner bei Terminproblemen ist Ihre Bezirksstelle. Sollten Sie den Abgabetermin nicht einhalten können, so nehmen Sie bitte rechtzeitig Kontakt mit Ihrer Bezirksstelle auf, um aus einer verspätet eingereichten Quartalsabrechnung möglicherweise resultierende Konsequenzen zu vermeiden.
Um einen Zeitverzug bei der Einreichung Ihrer Abrechnungsunterlagen zu vermeiden senden Sie diese bitte direkt an das Postfach des Abrechnungscenters:
- KVN-Abrechnungscenter
-Quartalsabrechnung-
Postfach 3145
30031 Hannover - Nachreichungen versehen Sie mit dem Zusatz „Nachreichung“ oder „Nachsendung“ und senden diese ebenfalls an das o. g. Postfach
- bitte geben Sie bei sämtlichem Schriftverkehr (Mail, Brief, etc.) Ihre Betriebsstättennummer (BSNR) an