Rundschreiben

Praxisführung

Geänderte Abschlagszahlungen und Zahlungstermine 2025

Bitte beachten Sie, dass aus Liquiditätsgründen der bisher späteste Termin der monatlichen Abschlagszahlung vom 24. auf den letzten Kalendertag des laufenden Monats geschoben werden muss, da erst dann die monatlichen Abschlagszahlungen der Krankenkassen für die Bedienung der Abschläge für die Mitglieder zur Verfügung stehen. Eine frühere Abschlagszahlung der Kassen ist bereits im Landesschiedsamt abgelehnt worden; Zwischenfinanzierungen der KVN sind rechtlich nicht zulässig.

 

Um eine angemessene Umsetzung durch die Praxen zu gewährleisten soll die Terminverschiebung auf das Monatsende erst ab Juli 2025 greifen.

 

Der Monatsabschlag beträgt im 1. und 3. Quartalsmonat unverändert 24 % Ihres durchschnittlichen Honorars im vergangenen Kalenderjahr (Quartale 4/2023 bis 3/2024). Im jeweils 2. Quartalsmonat beträgt der Abschlag 37 %. Zur Unterstützung des Anpassungsprozesses soll einmalig am 24.07.2025 13 %-Punkte des Abschlags plus August 2025 vorgezogen werden. Die individuelle Höhe der Abschlagszahlung für das Jahr 2025 teilen in einem persönlichen Schreiben in der zweiten Januarhälfte 2025 mit.

 

Die Übersicht aller Zahlungstermine für das gesamte Jahr 2025 für Ihre eigene Finanzdisposition finden Sie hier