Rundschreiben

Praxisführung

Änderung der Anlage V (verordnungsfähige Medizinprodukte) der Arzneimittel-Richtlinie - InstillaGel Lubri

Mit Wirkung zum 13. Januar 2024 wurde die Befristung der Verordnungsfähigkeit nach Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) bei dem folgenden Medizinprodukt verlängert:

Produktbezeichnung Medizinisch notwendige Fälle Befristung der Verordnungsfähigkeit
InstillaGel Lubri Zur Anwendung bei Patienten mit Katheterisierung. 31. Dezember 2028

Die vollständige Anlage V finden Sie unter diesem Link