Rundschreiben
Änderung der Anlage V (verordnungsfähige Medizinprodukte) der Arzneimittel-Richtlinie - Verlängerung von Befristungen
Zum 9. Januar 2024 wurde bei folgenden Medizinprodukten die Befristung der Verordnungsfähigkeit nach Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) verlängert:
Produktbezeichnung | Medizinisch notwendige Fälle | Befristung der Verordnungsfähigkeit |
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MucoClear® 6 % | Zur symptomatischen Inhalationsbehandlung der Mukoviszidose für Patienten ab dem vollendeten 6. Lebensjahr. | 31. Dezember 2028 |
TP SalineFlush™ | Ausschließlich zum Spülen von in-situ Gefäßzugangssystemen. | 31. Dezember 2028 |
Die vollständige Anlage V der AM-RL finden Sie unter diesem Link