Rundschreiben

Praxisführung

Änderung der SSB-Vereinbarung mit den GKV Verbänden ab 1. Januar 2024

Mit Wirkung ab 1. Januar 2024 wird der bisherige Ausschluss des Bezuges von COVID-19 Impfstoffen fortgeschrieben. Hier gelten auch weiterhin die Vorgaben der COVID-19-Vorsorgeverordnung. Danach sind diese Impfstoffe unverändert zu Lasten des Bundesamtes für Soziale Sicherung (BAS) über das dort geregelte Verfahren zu beziehen (siehe auch unsere Informationen zum Impfstoffbezug von COVID-19 Impfstoffen).

 

Zusätzlich wurden mit Wirkung ab 1. Januar 2024 die bisherigen Ausschlussregelungen für den Bezug von Kombinationsimpfstoffen gegen Hepatitis A / Hepatitis B und Meningokokken-B-Impfstoffen (z. B. Twinrix®, Bexsero® und Trumenba®) im SSB aufgehoben.

Ab sofort können auch diese Impfstoffe über den SSB bezogen werden. Diese Regelung wird ab 1. April 2024 verpflichtend.