Rundschreiben

Praxisführung

20-valenter-Pneumokokken-Impfstoff jetzt GKV-Leistung​

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G‐BA) hat die im Epidemiologischen Bulletin 39/2023 vom 28. September 2023 veröffentlichten STIKO-Empfehlungen zur Aktualisierung der Empfehlungen zur Pneumokokken-Impfung in die Schutzimpfungs‐Richtlinie (SI‐RL) übernommen. Der Beschluss ist am 13. Januar 2024 in Kraft getreten.

  • Für die Standardimpfung von Personen ≥ 60 Jahre wird die Verwendung eines 20-valenten Konjugatimpfstoffs (PCV20) empfohlen. Die Anwendung des 23-valenten Polysaccharidimpfstoffs (PPSV23) wird nicht mehr empfohlen. Personen, die bereits mit PPSV23 geimpft wurden, sollen eine Impfung mit PCV20 in einem Mindestabstand von sechs Jahren zur erfolgten PPSV23-Impfung erhalten.
  • Für Personen ≥ 18 Jahre mit bestimmten Risikofaktoren für schwere Pneumokokken-Erkrankungen wird ebenfalls die Verwendung von PCV20 empfohlen. Die Anwendung von PPSV23 alleine oder als sequenzielle Impfung wird nicht mehr empfohlen. Personen, die in der Vergangenheit bereits eine sequenzielle Impfung (PCV13 + PPSV23) erhalten haben, sollen in einem Mindestabstand von sechs Jahren nach der PPSV23-Impfung eine Impfung mit PCV20 erhalten. Bei einer ausgeprägten Immundefizienz kann bereits im Mindestabstand von einem Jahr nach der PPSV23-Impfung eine Impfung mit PCV20 erfolgen.
  • Bei beruflichen Tätigkeiten soll auch eine Impfung mit PCV20 erfolgen. Die Anwendung von PPSV23 wird auch hier nicht mehr empfohlen. Personen, die bereits mit PPSV23 geimpft sind, sollten bei anhaltender Exposition frühestens im Abstand von sechs Jahren nach der PPSV23-Impfung eine Impfung mit PCV20 erhalten.
  • Zur Notwendigkeit von Wiederholungsimpfungen nach der Impfung mit PCV20 liegen noch keine Daten vor.

Für die Standardimpfung gegen Pneumokokken ist weiterhin die GOP 89119, für die Indikationsimpfung die GOP 89120 (für die Impfung mit PCV20 als auch im Rahmen der sequentiellen Impfung mit PCV13 oder PCV15 und PPSV23) und für die Impfung aufgrund beruflicher Indikation die GOP 89120 V zu verwenden. Nach Abschluss der sequentiellen Impfung ist die GOP 89120 R für die Wiederholungsimpfung mit PPSV23 zu verwenden.

Da für Wiederholungsimpfungen mit PCV20 noch keine Empfehlung der STIKO vorliegt, entfallen vorübergehend die GOP 89119 R sowie die GOP 89120 X.

Der Bezug des 20-valenten Konjugatimpfstoffs (PCV20) erfolgt über den Sprechstundenbedarf.