Rundschreiben

Praxisführung

Aktualisierung der Arzneimittel-Richtlinie - VIIa: Biologika und Biosimilars

Mit Wirkung zum 11. Januar 2024 wird die Anlage VIIa „Biologika und Biosimilars“ der Arzneimittel-Richtlinie um weitere Biosimilars ergänzt. Die Änderungen werden kursiv dargestellt.

Aktualisierung der Arzneimittel-Richtlinie - VIIa: Biologika und Biosimilars

Hinweis zur Austauschbarkeit
Der Übersicht kann nicht entnommen werden, ob die in einer Zeile aufgeführten Arzneimittel in ihren zugelassenen Anwendungsgebieten übereinstimmen.

 

Die Anlage VIIa der Arzneimittel-Richtlinie finden Sie hier