Rundschreiben

Praxisführung

Erkrankung eines Kindes: Detailänderung im EBM zur Kostenpauschale für den Versand der ärztlichen Bescheinigung

Im Dezember wurde festgelegt, dass die ärztliche Bescheinigung eines erkrankten Kindes auch nach telefonischer Anamnese möglich ist und Praxen die Kostenpauschale für den Versand des Formulars „Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes“ berechnen können. Der Bewertungsausschuss (BA) hat dazu eine Detailänderung im EBM beschlossen, die rückwirkend ab 18. Dezember 2023 gilt.

 

Demnach wird die dritte Anmerkung zur Gebührenordnungsposition (GOP) 01435 für die Haus-/Fachärztliche Bereitschaftspauschale im Abschnitt 1.4 ergänzt. Dort ist nun auch die Kostenpauschale 40129 für den Versand der oben genannten Bescheinigung aufgeführt. Damit wird die Nebeneinanderberechnung der Kostenpauschale 40129 und der GOP 01435 ermöglicht. Die Kostenpauschale 40128 für den Versand der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an Patienten war bereits in der Anmerkung enthalten.

 

Der aktuelle Beschluss ist bis zum 30. Juni 2024 befristet. Bei einer möglichen Verlängerung sollen die Überlegungen des Gesetzgebers, den Nachweis der Erkrankung des Kindes für die ersten Tage der Erkrankung neu zu regeln, berücksichtigt werden.

 

Das Institut des Bewertungsausschusses veröffentlicht den Beschluss auf seiner Internetseite und im Deutschen Ärzteblatt.