Rundschreiben

Praxisführung

Mammographie-Screening ab 1. Juli 2024 für Frauen im Alter von 50 bis 75 Jahren möglich

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Altersgrenze für das Mammographie-Screening nach oben gesetzt. Im Zuge dieser Erweiterung werden auch das Einladungsschreiben (Anlage IVa) und die Entscheidungshilfe (Anlage IVb) angepasst.

 

Der G-BA hat eine Informationsbroschüre „Mammographie-Screening – Ausweitung des Programms für Frauen zwischen 70 und 75 Jahren“ entwickelt. Diese kann auf der Internetseite des G-BA heruntergeladen werden. Die papiergebundene Informationsbroschüre zum Auslegen in den Praxen kann in Kürze über die KVN-Bezirksstelle Hannover bestellt werden. Den Bestellschein finden Sie auf unser Internetseite.

 

Angesichts der notwendigen Vorbereitungen für die Ausweitung des Screenings-Angebots wird es eine Übergangslösung geben. Frauen zwischen 70 und 75 erhalten vorerst kein persönliches Einladungsscheiben, können sich aber ab 1. Juli 2024 selbst bei den Zentralen Stellen für einen Untersuchungstermin anmelden. Einzelheiten zur Selbstanmeldung werden im Einladungsschreiben und in der Entscheidungshilfe aufgenommen.