Rundschreiben

Praxisführung

Sonstiger Kostenträger: Krankenunterstützungskasse Hannover (KUK) beendet Abrechnungskooperation zum 31. März 2024

Infolge des Zuständigkeitsübergangs für die Beihilfeabrechnung von der Stadt Hannover auf das Land Niedersachsen endet die bisherige Abrechnungspraxis zum Quartalsende. Ab diesem Zeitpunkt ist die Abrechnung von ambulanten ärztlichen Leistungen ausschließlich über die privaten Gebührenordnungen und unmittelbar gegenüber dem Patienten vorzunehmen. Auch Verordnungen von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln erfolgen fortan auf Privatrezept.

 

Alle bis einschließlich 31. März 2024 erbrachten Behandlungsleistungen können noch wie bisher durch Angabe der EBM-Gebührenpositionen im Rahmen der regulären Quartalsabrechnung abgerechnet werden. Darüber hinaus ist die weitere KV-Abrechnung zulasten der KUK (VKNR 09877) definitiv ausgeschlossen.