Rundschreiben

Praxisführung

Elektronisches Rezept (eRezept)

Nachdem der Start für das eRezept mehrmals verschoben wurde, wird ab dem 1. Januar 2024 die Nutzung verpflichtend werden. Das eRezept soll zunächst für Verordnungen von apothekenpflichtigen inkl. verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu Lasten der GKV eingesetzt werden und ist somit die digitale Form der bisher papiergebundenen ärztlichen Verordnung (Muster 16).

 

Um ein eRezept auszustellen, ist eine Verbindung zur Telematikinfrastruktur notwendig.  Ist dies nicht möglich - beispielsweise bei Hausbesuchen oder technischen Störungen - sehen die gesetzlichen und bundesmantelvertraglichen Regelungen vor, dass das Papierrezept (Muster 16) als Ersatzverfahren zum Einsatz kommt.

 

Bitte beachten Sie:
Aktuell sind die technischen Voraussetzungen noch nicht bei allen am Prozess Beteiligten gegeben. Damit die Umstellung gelingen kann, empfehlen wir Ihnen, sich frühzeitig mit dem eRezept vertraut zu machen, dies in der Praxis zu implementieren und zu testen. Auch im Hinblick auf Sanktionen bei einer Nichtumsetzung nach dem 1. Januar 2024 beachten Sie bitte:

 

Vertragsarztpraxen müssen die technischen Voraussetzungen für das eRezept (eRezept Modul) erfüllen, ansonsten drohen Honorarkürzungen von einem Prozent!

 

Damit die Ausstellung gelingt, muss Ihr PVS folgende technische Voraussetzungen für die Umsetzung des eRezeptes erfüllen:

  • Anbindung an die Telematikinfrastruktur
  • Konnektor mit der Version PTV 4+ inklusive der Funktion der Komfortsignatur
  • PVS Modul eRezept
  • eHBA für die elektronische Signatur
  • Passender Drucker für den Ausdruck des Tokens (Laser- oder Tintenstrahldrucker mit einer Auflösung von min. 300dpi)

Ihre Patienten können das eRezept auf verschiedenen Wegen einlösen:

  • Der Versicherte kann über die eRezept-App das Rezept an die Apotheke übertragen
  • Die Praxis druckt den QR-Code-Token (Papierversion) aus und der Patient löst es in der Apotheke ein
  • Ab dem Juli 2023 besteht für Patienten die Möglichkeit, das eRezept mittels der eGK in der Apotheke einzulösen. Patienten müssen lediglich die eGK in der Apotheke zur Identifikation vorlegen.

Die KVN wird in in den kommenden Wochen ausführlich zu diesem Thema berichten und Sie zeitnah informieren.

 

Sie finden bereits jetzt Seminare zum Thema eRezept unter: https://www.kvn.de/seminar/ 

Bei weiteren Fragen zum Thema eRezept können Sie sich gerne an ehealth@kvn.de wenden.