Rundschreiben

Praxisführung

eRezept - Ärzte können Wiederholungsrezepte ausstellen

Seit April 2023 ist es möglich, elektronische Wiederholungsrezepte bzw. sogenannte Mehrfachverordnungen mit variabler Gültigkeit auszustellen.

  • Die Nutzung dieser Verordnungsform liegt dabei im Ermessen des Arztes, Versicherte haben darauf keinen gesetzlichen Anspruch.
  • Wiederholungsrezepte sind nur als eRezepte möglich.

Bei kontinuierlich benötigten Medikamenten können eRezepte ausgestellt werden, die eine Erstabgabe und bis zu drei wiederholte Abgaben eines Arzneimittels ohne weitere Verschreibungen ermöglichen. Die Gültigkeit einer solchen Wiederholungsverordnung beträgt maximal 365 Tage, wobei der Arzt auch ein früheres Ende der Einlösefrist und eine geringere Anzahl an Abgaben bestimmen kann.

  • Für jede Abgabe innerhalb der Wiederholungsserie wird ein eigener eRezept-Token erstellt, sodass eine Mehrfachverordnung insgesamt vier eRezept-Token beinhalten kann.
  • Patienten können bei Bedarf jeden Serienteil einer Wiederholungsverordnung in einer anderen Apotheke einlösen.
  • Die Wiederholungsrezepte sind nur innerhalb der Einlösefrist gültig, wobei die Einlösefrist für jeden Abgabe-Token in der Serie individuell vom Arzt konfiguriert werden kann.

Empfehlung: Ausstellung dokumentieren
Derartige Mehrfachverordnungen können Auswirkungen auf prüfungsrelevante Verordnungskosten in nachfolgenden Quartalen haben, in denen Verordnungskosten ggf. kein Behandlungsfall gegenübersteht. Aufgrund der freien Konfigurierbarkeit und der variablen Einlösefristen - die nicht zwangsläufig in mehreren Quartalen liegen müssen - wird es nicht möglich sein, über einen allgemeingültigen Mechanismus diese Effekte in den praxisindividuellen Informationen zur Ausgabenentwicklung (z. B. One Pager mit farbigem Smiley) zu berücksichtigen.

Wir empfehlen daher, solche Mehrfachverordnungen zu dokumentieren, um im Falle einer Wirtschaftlichkeitsprüfung entsprechend argumentieren zu können.

Sobald wir weitere Informationen zu diesem Thema haben, werden wir Sie darüber informieren.