Rundschreiben
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Änderung der Anlage II (Lifestyle-Arzneimittel) der Arzneimittel-Richtlinie: Semaglutid
Die in der Anlage II der Arzneimittel-Richtlinie aufgeführten Wirkstoffe bzw. Fertigarzneimittel sind in den genannten Indikationen nicht zu Lasten der GKV verordnungsfähig. Mit Wirkung vom 15. Juni 2024 wurde in der Anlage II im Abschnitt „Abmagerungsmittel (zentral wirkend)“ folgende Zeile eingefügt:
Wirkstoff | Fertigarzneimittel, alle Wirkstärken |
---|---|
A 08 AX 03 Semaglutid A 10 BJ 06 (gilt nur bei der |
Wegovy |
Hintergrund
Wegovy® ist zugelassen zur Gewichtsregulierung bei Jugendlichen und Erwachsenen und entspricht damit dem gesetzlich vorgesehenen Ausschluss von Arzneimitteln zur Regulierung des Körpergewichts.
Arzneimittel mit dem Wirkstoff Semaglutid, die nicht zur Gewichtsregulierung angewendet werden, fallen nicht unter die Regelung in Anlage II.
Den Beschluss finden Sie unter diesem Link