Rundschreiben

Praxisführung

Änderung der Anlage II (Lifestyle-Arzneimittel) der Arzneimittel-Richtlinie: Semaglutid​

Die in der Anlage II der Arzneimittel-Richtlinie aufgeführten Wirkstoffe bzw. Fertigarzneimittel sind in den genannten Indikationen nicht zu Lasten der GKV verordnungsfähig. Mit Wirkung vom 15. Juni 2024 wurde in der Anlage II im Abschnitt „Abmagerungsmittel (zentral wirkend)“ folgende Zeile eingefügt:

Wirkstoff Fertigarzneimittel, alle Wirkstärken

A 08 AX 03 Semaglutid
(gilt nur bei der Anwendung zur
Gewichtsreduktion)

A 10 BJ 06 (gilt nur bei der
Anwendung zur Gewichtsreduktion)

Wegovy

Hintergrund
Wegovy® ist zugelassen zur Gewichtsregulierung bei Jugendlichen und Erwachsenen und entspricht damit dem gesetzlich vorgesehenen Ausschluss von Arzneimitteln zur Regulierung des Körpergewichts.

Arzneimittel mit dem Wirkstoff Semaglutid, die nicht zur Gewichtsregulierung angewendet werden, fallen nicht unter die Regelung in Anlage II.

Den Beschluss finden Sie unter diesem Link