Rundschreiben

Praxisführung

Ärztliche Bescheinigung eines erkrankten Kindes (Muster 21) dauerhaft im Rahmen der Fernbehandlung möglich​

Die KBV und der GKV-Spitzenverband haben sich darauf verständigt, dass die ärztliche Bescheinigung eines erkrankten Kindes (Muster 21) dauerhaft im Rahmen der Fernbehandlung ausgestellt werden kann. Diese Regelung war bis zum 30. Juni 2024 befristet.

 

Demnach gelten die Voraussetzungen, unter denen nach der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Rahmen einer Videosprechstunde oder nach telefonischer Anamnese ausgestellt werden kann, weiterhin entsprechend für die Ausstellung einer ärztlichen Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes.

 

Für den Versand der Bescheinigung an ein Elternteil des erkrankten Kindes können Vertragsärzte das Porto weiterhin über die Kostenpauschale 40129 des EBM (0,86 €) abrechnen.