Rundschreiben

Praxisführung

Arzneimittel-Richtlinie Anlage V Kochsalz 6% Inhalat Paedia®​

Mit Wirkung vom 28. Mai 2024 wird die Befristung der Verordnungsfähigkeit für Kochsalz 6% Inhalat Pädia® auf den 31. Dezember 2028 verlängert:

Produktbezeichnung Medizinisch notwendige Fälle Befristung der Verordnungsfähigkeit
Kochsalz 6% Inhalat Paedia® Zur symptomatischen Inhalationsbehandlung der Mukoviszidose für Patienten ab dem vollendeten 6. Lebensjahr. 31. Dezember 2028

Den vollständigen G-BA-Beschluss finden Sie hier

 

Die aktuelle Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie finden Sie hier