Rundschreiben

Praxisführung

Digitale Gesundheitsanwendungen: Anpassungen im EBM zum 1. Juli 2024 sowie weitere Detailänderung im EBM​

KBV und GKV-Spitzenverband haben im Bewertungsausschuss (BA) mehrere Entscheidungen zu den digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) getroffen. Dazu gehört, dass die DiGA „Kranus Lutera“ ab dem 1. Juli 2024 berechnungsfähig ist. Des Weiteren wurden Detailänderungen zu den Gebührenordnungspositionen (GOP) 01477 für die Verlaufskontrolle und Auswertung der DiGA „companion patella“ und 02344 für die perkutane Biopsie beschlossen. Näheres stellen wir Ihnen nachfolgend vor.

 

DiGA „Kranus Lutera“: Neue GOP 01478 für Verlaufskontrolle und Auswertung zum 1. Juli

Im April 2024 hatte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die DiGA „Kranus Lutera“ dauerhaft in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen. Nach den gesetzlichen Vorgaben ist der EBM innerhalb von drei Monaten anzupassen, soweit ärztliche Leistungen für die Versorgung mit der jeweiligen Anwendung erforderlich sind (gemäß § 87 Abs. 5c SGB V). Dies ist nun erfolgt.

 

Die DiGA „Kranus Lutera“ richtet sich laut BfArM-Verzeichnis an Männer mit Blasenentleerungsstörungen. Zum 1. Juli werden die Abrechnungs- und Vergütungsbestimmungen im EBM für die DiGA „Kranus Lutera“ zur Behandlung der unteren Harnwege – auch „Lower Urinary Tract Symptoms“ („LUTS“) genannt – bei Männern angepasst. Damit wird für diese DiGA eine neue GOP in den Abschnitt 1.4 des EBM aufgenommen:

 

Die GOP 01478 als Zusatzpauschale für die Verlaufskontrolle und Auswertung der DiGA „Kranus Lutera“ ist einmal im Krankheitsfall berechnungsfähig und mit 64 Punkten bewertet.

 

Folgende Fachgruppen können die GOP 01478 abrechnen: Hausärzte, Internisten ohne Schwerpunkt, Nephrologen, Neurologen und Urologen.

 

Detailänderungen im EBM ebenfalls mit Wirkung zum 1. Juli 2024

 

GOP 01477 für Verlaufskontrolle und Auswertung der DiGA „companion patella“

Bei dieser GOP hat der BA das Höchstalter (Vollendung 66. Lebensjahr)  der Patienten angepasst, für die diese Leistung berechnungsfähig ist. Sie war mit dem Beschluss des BA in seiner 703. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) in den EBM aufgenommen worden.

 

GOP 02344 für perkutane Biopsie

Diese GOP wird zur Klarstellung der zur Abrechnung befugten Fachgruppen in die Präambeln der meisten Fachgruppenkapitel aufgenommen. Dies erfolgt in Ergänzung zum Beschluss der 720. Sitzung des BA (schriftliche Beschlussfassung), mit dem diese GOP in den EBM aufgenommen wurde.

 

Hinweis zur Veröffentlichung

Das Institut des Bewertungsausschusses veröffentlicht den Beschluss auf seiner Internetseite.