Rundschreiben

Praxisführung

Ins DiGA-Verzeichnis des BfArM dauerhaft aufgenommene digitale Gesundheitsanwendungen​

Seit Oktober 2020 sind verordnungsfähige digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs) im DiGA-Verzeichnis des BfArM aufgeführt.

Folgende digitale Gesundheitsanwendungen wurden zuletzt dauerhaft in das DiGA-Verzeichnis des BfArM aufgenommen:

Rundschreiben Tabelle

Hintergrund sind die vorgelegten Studien, die keinen ausreichenden positiven Versorgungseffekt nachweisen konnten.

 

Die Verordnung der DiGAs erfolgt auf Muster 16.

 

Ab 01. Oktober 2024 ist die Nutzung einer Verordnungssoftware zur Verschreibung einer digitalen Gesundheitsanwendung Pflicht. Bereits zertifizierte Software darf auch schon vor diesem Datum eingesetzt werden.

Allgemeine Informationen zum Thema „digitale Gesundheitsanwendungen“ finden Sie im Internet unter www.kvn.de > Mitglieder > Verordnungen > DiGA oder im KVN-Portal unter Verordnungen > DiGA