Rundschreiben

Praxisführung

Kontrastmittel-Vereinbarung zum 1. Juli 2024

Gem. §14 Abs. 2 ihrer Satzung gibt die Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) bekannt, dass folgende Vereinbarung(en) im Internet unter www.kvn.de/Rubrik Amtliche Bekanntmachungen veröffentlicht sind:

Vereinbarung über die Abgeltung von Sachkosten ambulant durchgeführter bildgebender Verfahren unter Einbringung von Kontrastmitteln (Kontrastmittelvereinbarung) ab 1. Juli 2024

Auf Anforderung wird der Text der Vereinbarung in Papierform zur Verfügung gestellt.