Rundschreiben
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Kontrastmittel-Vereinbarung zum 1. Juli 2024
Gem. §14 Abs. 2 ihrer Satzung gibt die Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) bekannt, dass folgende Vereinbarung(en) im Internet unter www.kvn.de/Rubrik Amtliche Bekanntmachungen veröffentlicht sind:
Auf Anforderung wird der Text der Vereinbarung in Papierform zur Verfügung gestellt.