Rundschreiben

Praxisführung

Livmarli® (Maralixibat) als bundesweite Praxisbesonderheit anerkannt

Livmarli® (Wirkstoff: Maralixibat) wird ab dem 15. Juli 2023 nach einer Vereinbarung zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem pharmazeutischen Unternehmer Mirum Pharmaceuticals International B.V. ab dem ersten Behandlungsfall als Praxisbesonderheit mit einem Zusatznutzen anerkannt:

 

  • Livmarli® wird angewendet zur Behandlung des cholestatischen Pruritus bei Patienten mit Alagille-Syndrom (ALGS) ab dem Alter von zwei Monaten.

 

Livmarli® ist zugelassen als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens. Daher gilt der medizinische Zusatznutzen durch die Zulassung als belegt.

Weitere Anwendungsgebiete oder Patientengruppen von Livmarli® sind hiervon nicht umfasst.

 

Die Vorgaben der Fachinformation sind zu berücksichtigen.

 

Die Einleitung und Überwachung der Behandlung mit Maralixibat ist durch in der Therapie cholestatischer Lebererkrankungen erfahrene Ärztinnen und Ärzte durchzuführen.

 

Die Anerkennung als Praxisbesonderheit gilt nicht bei der Anwendung von Livmarli außerhalb der gesetzlich bestimmten Bedingungen (im Rahmen eines nicht bestimmungsgemäßen Gebrauchs, „off label use“).

 

Weitere Informationen zur Praxisbesonderheit finden Sie auf der Seite des GKV-Spitzenverbandes unter dem folgenden Link.