Rundschreiben

Praxisführung

Wöchentliche Meldung der COVID-19-Impfungen endet am 30. Juni 2024​

Die mit der COVID-19-Vorsorge-Verordnung weitergeführte Verpflichtung der Vertragsärztinnen und -ärzte zur wöchentlichen Meldung der täglich durchgeführten COVID-19-Impfungen über das Impf-DokuPortal endet am 30. Juni 2024.

 

KV-Impfsurveillance wird unverändert fortgeführt

Die KV-Impfsurveillance bleibt im bisherigen Umfang bestehen. Für diese werden von den KVen auf Basis der Abrechnungsdaten der Ärztinnen und Ärzte die geforderten Angaben weiterhin mit der Abrechnung erfasst und an das Robert Koch-Institut sowie das Paul-Ehrlich-Institut übermittelt.

 

Konkret handelt es sich um die Angabe

- einer impfstoffspezifischen Dokumentationsnummer

- der Chargennummer des eingesetzten Impfstoffes

- der genauen Stellung der Impfung in der Impfserie

 

Die KBV hat sich bereits mehrfach beim Gesetzgeber dafür eingesetzt, die für die COVID-19-Impfung zusätzlich geforderten Angaben zu streichen und damit diese Impfung anderen Impfungen gleichzustellen. Insbesondere vor dem Hintergrund der Minimierung des bürokratischen Aufwandes wird sich die KBV auch weiterhin für eine entsprechende Streichung dieser Angaben im Infektionsschutzgesetz einsetzen.