Rundschreiben

Praxisführung

Erweiterte Austauschregeln für Apotheken verlängert

Mit Wirkung zum 16. Mai 2023 sind die erweiterten Austauschmöglichkeiten bis einschließlich 31. Juli 2023 verlängert worden. Wenn das auf Grundlage der ärztlichen Verordnung abzugebende Arzneimittel nicht vorrätig oder nicht lieferbar ist, dürfen Apotheken zur Kompensation von Lieferengpässen austauschen:

 

Erweiterte Aut-idem-Regelung
Apotheken dürfen bei Nichtverfügbarkeit ohne Rücksprache mit dem verordnenden Arzt gegen ein wirkstoffgleiches Präparat tauschen und im Hinblick auf Wirkstärke, Packungsgröße und Packungsanzahl abweichen, sofern die verordnete Gesamtmenge nicht überschritten wird und sofern keine pharmazeutischen Bedenken bestehen.

 

Aut-simile-Regelung
Sollte keine aut-idem-konforme Abgabe möglich sein, kommt die Abgabe eines pharmakologisch-therapeutisch vergleichbaren Arzneimittels nach Rücksprache mit dem Arzt in Betracht. Hier ist die Rücksprache mit dem Arzt auf der Verordnung durch die Apotheke zu dokumentieren.

 

Hinweis:
Der Gesetzgeber will mit der Verlängerung der in der Pandemie eingeführten erweiterten Substitutionsmöglichkeit für nicht vorrätige bzw. nicht lieferbare Arzneimittel den Zeitraum überbrücken, bis das geplante Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (ALBVVG) verabschiedet wird, das ebenfalls Substitutionsmöglichkeiten in Apotheken vorsieht.