Rundschreiben

Praxisführung

EBM-Anpassungen für das Medikament Onpattro®​

Der Bewertungsausschuss (BA) passt den EBM zum 1. Juli 2024 für das Arzneimittel Patisiran (Handelsname Onpattro®) an. Dem Beschluss vorausgegangen war eine Prüfung im Zusammenhang mit der frühen Nutzenbewertung des Gemeinsamen Bundesausschusses (gemäß §87 Abs. 5b Satz 5 SGB V in Verbindung mit III. Kapitel der Verfahrensordnung des BA).

 

Details zum Beschluss
Onpattro® wird zur Behandlung der hereditären Transthyretin-Amyloidose bei Erwachsenen mit Polyneuropathie der Stadien 1 oder 2 angewendet. Für die in der aktuell gültigen Fachinformation vorgesehene Infusion von 80 Minuten Dauer werden die Leistungslegende und der obligate Leistungsinhalt der Gebührenordnungsposition (GOP) 02102 „Intravasale Infusionstherapie“ um den Wirkstoff Patisiran ergänzt.

 

Für eine gemäß Fachinformation gegebenenfalls erforderliche Verlängerung der Infusionszeit mit einer Dauer von mindestens zwei Stunden kann anstelle der GOP 02102 die GOP 01540 „Zusatzpauschale für die Beobachtung und Betreuung eines Kranken unter Behandlung mit Arzneimitteln, einschließlich Infusionen“ berechnet werden. Hierfür wird Patisiran auch im obligaten Leistungsinhalt zum Katalog nach den GOP 01540 bis 01542 ergänzt, zudem wird eine zweite Anmerkung zu diesem Katalog aufgenommen.

 

Extrabudgetäre Vergütung
Die GOP 02102 und 01540 werden extrabudgetär finanziert.

 

Hinweis zur Veröffentlichung
Das Institut des Bewertungsausschusses veröffentlicht den Beschluss auf seiner Internetseite (https://institut-ba.de/ba/beschluesse.html) und im Deutschen Ärzteblatt.