Rundschreiben

Praxisführung

Stereotaktische Radiochirurgie

Der Bewertungsausschuss hat die Vergütung der stereotaktischen Radiochirurgie (SRS) zur Behandlung von interventionsbedürftigen Vestibularisschwannomen sowie von Hirnmetastasen zum 1. Oktober 2023 festgelegt. Diese Leistungen können sowohl von Fachärzten für Strahlentherapie also auch von Fachärzten für Neurochirurgie erbracht werden.

 

Die Abrechnung setzt eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung voraus. Momentan ist ein Antragsverfahren noch nicht möglich, da die Grundlage in Form der Qualitätssicherungsvereinbarung noch nicht in Kraft getreten ist.

 

Die Stereotaktische Radiochirurgie zur Behandlung von interventionsbedürftigen Vestibularschwannomen ist ferner in der Richtlinie „Methoden vertragsärztlicher Versorgung“ verankert.

 

Gemäß Nr. 40 §3 Abs. 4 der Richtlinie darf die Leistung nur mit folgenden Bestrahlungsgeräten durchgeführt werden:

  • dedizierte Linearbeschleuniger zur Durchführung von SRS
  • stereotaxie-adaptierte Linearbeschleuniger
  • dedizierte Bestrahlungsgeräte mit Kolat-60-Gamma-Strahlungsquellen zur Durchführung von SRS

Nach aktuellem Stand ist es für Strahlentherapeuten jedoch möglich, diese Leistungen ohne (Geräte)-Nachweis abzurechnen.

 

Sobald die Vereinbarung in Kraft tritt, wird eine Überprüfung der Geräte durch die Kassenärztliche Vereinigung erfolgen. In welcher Form der Nachweis erbracht werden muss (Technischer Datenbogen, Sachverständigenprüfbericht), ist derzeit noch offen.

 

Für Neurochirurgen ist neben dem Nachweis der apparativen Voraussetzungen zudem gemäß Nr. 40 §3 Abs. 3 Satz 2 erforderlich, die fachliche Befähigung für die Erbringung der Leistung über ein Kolloquium bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung nachzuweisen. Ein Antrag kann derzeit formlos erfolgen.

 

Weitere Informationen folgen, sobald die Qualitätssicherungsvereinbarung in Kraft getreten ist.

 

Bei Rückfragen steht Ihnen Frau Dombrowsky (Telefon: 0511 380-3637 oder E-Mail: sandra.henning@kvn.de) gerne zur Verfügung.