Rundschreiben
Aktualisierung Anlage VIIa (Biologika und Biosimilars)
Im Oktober 2024 sind Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Aktualisierung der Anlage VIIa der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) wirksam geworden. Die Erweiterungen sind in der folgenden Tabelle kursiv dargestellt:
Hinweis zur Austauschbarkeit: aus der Übersicht kann nicht entnommen werden, ob die in einer Zeile aufgeführten Arzneimittel in ihren zugelassenen Anwendungsgebieten übereinstimmen.
Die aktualisierte Anlage VIIa der AM-RL finden Sie unter diesem Link