Rundschreiben
EBM-Anpassungen für das Medikament Velsipity®
Der Bewertungsausschuss (BA) passt den EBM zum 1. Januar 2025 für das Arzneimittel Etrasimod (Handelsname Velsipity®) an. Dem Beschluss vorausgegangen war eine Prüfung im Zusammenhang mit der frühen Nutzenbewertung des Gemeinsamen Bundesausschusses (gemäß §87 Abs. 5b Satz 5 SGB V in Verbindung mit III. Kapitel der Verfahrensordnung des BA). Details zum Beschluss stellen wir Ihnen nachfolgend vor.
Arzneimittel gegen Colitis ulcerosa
Velsipity® ist ein Arzneimittel zur oralen Anwendung und Behandlung von mittelschwerer bis schwerer aktiver Colitis ulcerosa bei über 16-jährigen Betroffenen, die auf eine konventionelle Therapie oder ein Biologikum nicht oder nicht ausreichend angesprochen haben oder diese nicht vertragen.
Für Patientinnen und Patienten mit bestimmten kardialen Vorerkrankungen wird gemäß Fachinformation eine verlängerte, mehrstündige Überwachung bei Erstgabe empfohlen. Daher wird zum 1. Januar 2025 der Wirkstoff Etrasimod im obligaten Leistungsinhalt zum Katalog der Gebührenordnungspositionen (GOP) 01543 bis 01545 „Zusatzpauschale für die Beobachtung und Betreuung eines Kranken unmittelbar nach der Gabe eines Arzneimittels“ ergänzt.
Eine weitere Änderung betrifft die bestehende erste Anmerkung zu diesem Katalog. Diese regelt, dass die Berechnung der GOP 01543 bis 01545 die Angabe des Präparates, der Begründung der erforderlichen Überwachung gemäß der jeweils aktuell gültigen Fachinformation und der Überwachungsdauer voraussetzt. Hinsichtlich der anzugebenen Überwachungsdauer wird durch einen neuen Klammerzusatz konkretisiert, dass zum Beispiel das Vorliegen bestimmter kardialer Vorerkrankungen die Überwachung und verlängerte Überwachungsdauer begründet.
Hinweis zur Veröffentlichung
Der Beschluss steht auf der Internetseite zur Verfügung. Das Institut des Bewertungsausschusses wird den Beschluss ebenfalls auf seiner Internetseite im Deutschen Ärzteblatt veröffentlichen.