Rundschreiben
Gültigkeitsdauer von Überweisungen
Aus gegebenem Anlass möchten wir nochmals auf die Gültigkeitsdauer von Überweisungen hinweisen.
- Erstreckt sich die Behandlung über mehr als ein Quartal, so kann der Überweisungsschein quartalsübergreifend weiterverwendet werden. Die erneute Ausstellung eines Überweisungsscheines ist nicht erforderlich. Der im Vorquartal ausgestellte Überweisungsschein kann auch im Folgequartal weiterverwendet werden, wenn der Patient eine gültige elektronische Gesundheitskarte (eGK) vorlegen kann.
- Beginnt die Behandlung erst im Folgequartal, kann der ausgestellte Überweisungsschein ebenfalls verwendet werden, wenn der Patient eine gültige eGK vorlegt. Erfolgt im Folgequartal kein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt, so kann der ausgestellte Überweisungsschein ohne die Vorlage der eGK weiterverwendet werden.