Rundschreiben

Praxisführung

Zweitmeinungsverfahren - „Eingriffe an Aortenaneurysmen“

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am 21. Dezember 2023 die Ergänzung der Zweitmeinungs-Richtlinie (Zm-RL) um das Eingriffsthema „Eingriffe an Aortenaneurysmen“ beschlossen.

 

Dieser Beschluss ist am 1. Oktober 2024 in Kraft getreten.

 

Gegenstand dieses Zweitmeinungsverfahrens „Eingriffe an Aortenaneurysmen“ ist das offenchirurgische oder endovaskuläre Operationsverfahren bei thorakalen, abdominalen oder thorakoabdominalen Aortenaneurysmen. Dazu zählt die Resektion und der Ersatz (Interposition) an der Aorta sowie die Endovaskuläre Implantation von Stent-Prothesen. Notfalleingriffe und dringliche Eingriffe umfasst das Zweitmeinungsverfahren nicht.

 

Am Zweitmeinungsverfahren können auf Antrag und nach Genehmigung folgende Fachärzte teilnehmen:

  • Gefäßchirurgie
  • Herzchirurgie
  • Innere Medizin und Angiologie oder
  • Innere Medizin und Kardiologie.

 

Zusätzlich zu diesen fachlichen Qualifikationen müssen die genannten Fachärzte ergänzende Anforderungen erfüllen, deren Ausführlichkeit dem Antragsformular zu entnehmen ist.

 

Das Antragsformular finden Sie auf unserer Internetseite unter www.kvn.de (Mitglieder/Anträge/Genehmigungspflichtige Leistungen/ Zweitmeinungsverfahren). Bitte beachten Sie hierbei die zwei unterschiedlichen Antragsformen für zugelassene und nicht-zugelassene Ärzte.

 

Die Abrechnung der Zweitmeinung ist im Abschnitt 4.3.9. „Ärztliche Zweitmeinung“ im Allgemeinen Teil des EBM geregelt. Danach rechnet der Arzt, der die Zweitmeinung abgibt, für den Patienten seine jeweilige arztgruppenspezifische Versicherten-, Grund- oder Konsiliarpauschale ab. Insofern ergänzende Untersuchungen für die Beurteilung notwendig sind, kann er diese ebenfalls durchführen, muss sie aber medizinisch begründen. Die Vergütung der Leistung erfolgt zunächst extrabudgetär.

 

Mit Aufnahme dieses Verfahrens wurde das Spektrum des Zweitmeinungsverfahrens auf nunmehr 11 Eingriffe (Mandeloperationen - Tonsillektomie/Tonsillotomie, Gebärmutterentfernungen - Hysterektomien, Schulterarthroskopien, Implantationen Knieendoprothesen, Amputation beim Diabetischen Fußsyndrom, Eingriffe an der Wirbelsäule, kathetergestützte elektrophysiologische Herzuntersuchung/Ablation am Herzen, Implantation eines Herzschrittmachers, eines Defibrillators oder eines CRT-Aggregats, Cholezsystektomie, Eingriffe zum Hüftgelenkersatz, Eingriffe an Aortenaneurysmen) erweitert.

 

Die grundsätzliche Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren können Sie unter www.g-ba.de nachlesen.

 

Bei Fragen rund um den Antrag oder zum Zweitmeinungsverfahren wenden Sie sich gerne an die Ansprechpartnerin zum Thema Zweitmeinungsverfahren bei der Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen unter marlen.hilgenboeker@kvn.de.