Rundschreiben

Praxisführung

Beim Hausarzt-Vermittlungsfall gibt es keinen Akutfall

Bitte beachten Sie, dass die Angabe der Vermittlungs-Kontaktart „3 = Hausarzt-Vermittlungsfall“ im KVDT-Feld 4103 und Abrechnung der jeweiligen Zusatzpauschale mit der Kennzeichnung „A“ für einen Akutfall (Vermittlung erfolgt ausschließl. durch den 116117- Terminservice) nicht möglich ist.

 

Voraussetzung für den Akutfall sind:

Die Vermittlung des Akutfalles an Ihre Praxis erfolgte durch den 116117- Terminservice:

  1. Der Patient hat den 116117-Terminservice kontaktiert und wurde dort in einem Ersteinschätzungsverfahren (Smed) als Akutfall eingestuft, der innerhalb eines Tages vorstellig werden soll.
  2. Sie haben den Patienten spätestens am nächsten Tag

Ansprechpartner ist Ihr Abrechnungsteam und/oder das Team Mitgliederservice des Abrechnungscenters, Telefon: 0511 380-4800, E-Mail: abrechnungscenter@kvn.de