Rundschreiben
Aktualisierung Anlage VIIa (Biologika und Biosimilars)
Mit Wirkung zum 27. August 2024 wird die Anlage VIIa „Biologika und Biosimilars“ der Arzneimittel-Richtlinie um weitere Biosimilars (kursiv gekennzeichnet) ergänzt. Die Aktualisierung betrifft die Wirkstoffe Denosumab und Omalizumab.
Hinweis zur Austauschbarkeit: aus der Übersicht kann nicht entnommen werden, ob die in einer Zeile aufgeführten Arzneimittel in ihren zugelassenen Anwendungsgebieten übereinstimmen
Den vollständigen G-BA Beschluss finden Sie hier