Rundschreiben

Praxisführung

Aktualisierung Anlage VIIa (Biologika und Biosimilars)​

Mit Wirkung zum 15. August 2024 wird die Anlage VIIa „Biologika und Biosimilars“ der Arzneimittel-Richtlinie angepasst. Die Änderungen sind kursiv gekennzeichnet.

 

Hinweis zur Austauschbarkeit: aus der Übersicht kann nicht entnommen werden, ob die in einer Zeile aufgeführten Arzneimittel in ihren zugelassenen Anwendungsgebieten übereinstimmen.

Aktualisierung Anlage VIIa (Biologika und Biosimilars)

Den vollständigen G-BA Beschluss finden Sie hier