Rundschreiben
Aktualisierung Anlage VIIa (Biologika und Biosimilars)
Mit Wirkung zum 15. August 2024 wird die Anlage VIIa „Biologika und Biosimilars“ der Arzneimittel-Richtlinie angepasst. Die Änderungen sind kursiv gekennzeichnet.
Hinweis zur Austauschbarkeit: aus der Übersicht kann nicht entnommen werden, ob die in einer Zeile aufgeführten Arzneimittel in ihren zugelassenen Anwendungsgebieten übereinstimmen.
Den vollständigen G-BA Beschluss finden Sie hier