Verträge

DMP Brustkrebs

Zur Verbesserung der Versorgungssituation von Brustkrebs-Patientinnen hat die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) mit den Verbänden der gesetzlichen Krankenkassen einen Vertrag über ein strukturiertes Behandlungsprogramm geschlossen. Teilnahmeberechtigt sind:

 

  • Die zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe und MVZ mit entsprechend qualifizierten Fachärzten.
  • Zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassene Vertragsärzte/psychologische Psychotherapeuten und durch die Krankenkassen zugelassene Leistungserbringer.
  • (In Ausnahmefällen) der an der hausärztlichen Versorgung teilnehmende Arzt nach § 73 SGB V oder ein fachärztlicher Internist sowie mit entsprechender Qualifikation bei den MVZ angestellte Ärzte.
  • Zugelassene Krankenhäuser nach § 108 SGB V, soweit sie die Anforderungen an die Strukturqualität erfüllen.

 

Vergütung und Dokumentation

 

Für die von den DMP-Ärzten nach § 3 Absatz 2 und 3 vollständig erbrachten Dokumentationen gemäß Anlage 4 der DMP-Richtlinie und deren fristgemäße Übermittlung der vollständigen Unterlagen zur Einschreibung von Versicherten werden folgende Vergütungen vereinbart:

 

  • 25 Euro für die Einschreibung der Versicherten einschließlich Beratung, Erstellung der vollständigen und plausiblen Erstdokumentation sowie fristgerechter Versand der entsprechenden Unterlagen.
  • 15 Euro für die Erstellung der vollständigen und plausiblen Folgedokumentation einschließlich Beratung und fristgerechter Versand.