Abklärungskolposkopie

Genehmigungspflichtige Leistungen

Die Abklärung auffälliger Befunde zur Früherkennung des Zervixkarzinoms erfolgt durch eine Differenzialkolposkopie (Abklärungskolposkopie). Sie dient der histologischen Sicherung von squamösen und glandulären Atypien/Neoplasien sowie der Festlegung der operativen Strategie.

 

Die Abklärungskolposkopie ist neben der zytologischen Untersuchung und dem HPV-Test ein zentraler Bestandteil der Abklärungsdiagnostik im Rahmen des organisierten Programms zur Früherkennung des Zervixkarzinoms.

 

Hinweis: Seit dem 1. Oktober 2020 besteht die Verpflichtung, die im Rahmen des organisierten Programms zur Früherkennung des Zervixkarzinoms durchgeführten Abklärungskolposkopien zur Programmbeurteilung elektronisch zu erfassen und an die zuständige Kassenärztliche Vereinigung zu übermitteln.

Wer kann diese Leistungen beantragen?
  • Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Welche fachlichen Voraussetzungen sind nachzuweisen?

Die fachlichen Voraussetzungen gelten als erfüllt, wenn folgende Nachweise geführt werden:

 

  • Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Basiskolposkopiekurs (8 h) und einem Fortgeschrittenenkurs (14 h), alternativ mit einem Kolposkopiediplom

oder

  • Nachweis über eine in Inhalt und Umfang gleichwertigen Qualifikation und von Kenntnissen operativer Verfahren bei vulvaren, vaginalen und zervikalen Veränderungen

und

  • Nachweis von mindestens 100 Kolposkopien mit abnormen Befunden von Portio, Vagina und Vulva und davon mindestens 30 histologisch gesicherte Fälle intraepithelialer Neoplasien oder invasiver Karzinome in den letzten 12 Monaten vor Antragstellung

oder

  • Nachweis über eine klinische Tätigkeit, insbesondere in der kolposkopischen Diagnostik über mindestens 160 Stunden an 20 Arbeitstagen in einer Einrichtung mit Schwerpunkt Diagnostik abnormer Befunde von Portio, Vagina und Vulva in den letzten 24 Monaten vor Antragstellung

 

Die Nachweise sind durch entsprechende Kopien zu belegen.

Welche apparativen Voraussetzungen sind nachzuweisen?

Es ist ein Kolposkop vorzuhalten. Der Nachweis erfolgt über den ausgefüllten Gerätenachweis.

Welche Auflagen sind zum Genehmigungserhalt zu erfüllen?
  • Jährlicher Nachweis von mindestens 100 Abklärungskolposkopien mit abnormen Befunden von Portio, Vagina und Vulva und davon mindestens 30 histologisch gesicherte Fällen intraepithelialer Neoplasien oder invasiver Karzinome in den letzten 12 Monaten (Frequenzregelung).

  • Jährlicher Nachweis der regelmäßigen Teilnahme (mindestens 2 Mal pro Halbjahr) an interdisziplinären Fallkonferenzen (z.B. Tumorkonferenzen), alternativ können 10 Fortbildungspunkte themenbezogen in 2 Jahren anerkannt werden. Für das Selbststudium von Fachliteratur können keine Fortbildungspunkte anerkannt werden.

Kontakt

Frau Daniela Klawikowski

Fachbereich Qualitätssicherung

Vertragsärztliche Versorgung

Berliner Allee 22

30175 Hannover

Telefon: 0511 380 3371

E-Mail: daniela.klawikowski@kvn.de