Apherese
Bei der Apherese, auch bekannt als Blutwäsche, werden krankheitsverursachende Stoffe oder Bestandteile gezielt auf dem Blut oder Blutplasma entfernt. Im Anschluss werden die Blutanteile, welche nicht eliminiert wurden wieder zusammengeführt. Für dieses extrakorporale Verfahren werden bestimmte Apparate benötigt.
- Fachärzte für Innere Medizin und Nephrologie
- Fachärzte mit Schwerpunkt Nephrologie
- Fachärzte mit der Zusatzbezeichnung Kinder-Nephrologie
Die fachlichen Voraussetzungen gelten als erfüllt, wenn der folgende Nachweise geführt werden:
- Nachweis über die Facharztqualifikation
- Ausreichende Erfahrung und Belege für die Durchführung einer therapeutischen Apherese und der Behandlung von Apherese-typischen Komplikationen
und
- indikationsspezifisch geeignete Belege und hinreichende Erfahrung
- in der Diagnostik und Behandlung von Fettstoffwechselstörungen
- in der Diagnostik und Behandlung von Fettstoffwechselstörungen
oder
-
- in der Diagnostik und Behandlung von rheumatoider Arthritis nachweisen kann
Die Nachweise sind durch entsprechende Kopien zu belegen.
Die vorhandenen Geräte benötigen eine Zulassung nach Medizingeräteverordnung (MedGV) beziehungsweise Medizinproduktegesetz (MPG).
Als Mindestausstattung für Notfälle ist folgende Ausstattung vorzuhalten:
- Absaugvorrichtung
- Sauerstoffversorgung
- Defibrillator mit EKG-Schreiber und Monitor
Die Kassenärztliche Vereinigung ist gemäß Anlage 1 der Richtlinie zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden der vertragsärztlichen Versorgung berechtigt, die organisatorischen und apparativen Gegebenheiten gemäß der Bestimmung der Vereinbarung zu überprüfen.
Für jeden Patienten muss jährlich bei der KVN ein Antrag auf Indikationsüberprüfung gestellt werden.
Kontakt
Frau Ass. jur. Anika Spiegler
Fachbereich Qualitätssicherung
Vertragsärztliche Versorgung
Berliner Allee 22
30175 Hannover
Telefon: 0511 380-3169
E-Mail: Apherese@kvn.de