Balneophototherapie

Genehmigungspflichtige Leistungen

Mit der Balneophototherapie werden Hauterkrankungen und Neurodermitis behandelt. Sie kombiniert Wannenbäder in einer speziellen (Salz-) Lösung mit UV-Lichttherapie, die entweder während oder nach dem Bad angewendet wird.

Wer kann diese Leistungen beantragen?
  • Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten
Welche fachlichen Voraussetzungen sind nachzuweisen?

Die fachlichen Voraussetzungen gelten als erfüllt, wenn folgende Nachweise geführt werden:

 

  • Nachweis von mindestens 20 abgeschlossenen balneophototherapeutischen Behandlungszyklen, davon mindestens 5 zur Photosoletherapie und mindestens 5 zur Bade-PUVA-Therapie

  • Nachweis über Kenntnisse in der Behandlung von akuten Nebenwirkungen der Therapie

 

Die Nachweise sind durch entsprechende Kopien zu belegen.

Welche apparativen Voraussetzungen sind nachzuweisen?

Es sind entsprechende Bestrahlungsgeräte für die einzelnen Behandlungsformen vorzuhalten. Der Nachweis erfolgt über den vom Hersteller ausgefüllten technischen Datenbogen.

 

Darüber hinaus sind räumliche, apparative und organisatorische Voraussetzungen zu erfüllen.

Welche Auflagen sind zum  Genehmigungserhalt  zu erfüllen?
  • Regelmäßige Wartung der Bestrahlungsgeräte und die regelmäßige Überprüfung der Bestrahlungsstärke der Leuchtmittel gemäß § 6 Abs. 2 und 3 der Richtlinie

 

  • Die KVN fordert von mindestens 20% der Ärzte  Nachweise über die regelmäßige Wartung der Bestrahlungsgeräte und der regelmäßelmäßigen Überprüfung der Bestrahlungsstärke

Kontakt

Frau Silke Stuhr

Fachbereich Qualitätssicherung

Vertragsärztliche Versorgung

Berliner Allee 22

30175 Hannover

Telefon: 0511 380-3233

E-Mail: Silke.Stuhr@kvn.de