Balneophototherapie
Mit der Balneophototherapie werden Hauterkrankungen und Neurodermitis behandelt. Sie kombiniert Wannenbäder in einer speziellen (Salz-) Lösung mit UV-Lichttherapie, die entweder während oder nach dem Bad angewendet wird.
- Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten
Die fachlichen Voraussetzungen gelten als erfüllt, wenn folgende Nachweise geführt werden:
- Nachweis von mindestens 20 abgeschlossenen balneophototherapeutischen Behandlungszyklen, davon mindestens 5 zur Photosoletherapie und mindestens 5 zur Bade-PUVA-Therapie
- Nachweis über Kenntnisse in der Behandlung von akuten Nebenwirkungen der Therapie
Die Nachweise sind durch entsprechende Kopien zu belegen.
Es sind entsprechende Bestrahlungsgeräte für die einzelnen Behandlungsformen vorzuhalten. Der Nachweis erfolgt über den vom Hersteller ausgefüllten technischen Datenbogen.
Darüber hinaus sind räumliche, apparative und organisatorische Voraussetzungen zu erfüllen.
- Regelmäßige Wartung der Bestrahlungsgeräte und die regelmäßige Überprüfung der Bestrahlungsstärke der Leuchtmittel gemäß § 6 Abs. 2 und 3 der Richtlinie
- Die KVN fordert von mindestens 20% der Ärzte Nachweise über die regelmäßige Wartung der Bestrahlungsgeräte und der regelmäßelmäßigen Überprüfung der Bestrahlungsstärke
Kontakt
Frau Silke Stuhr
Fachbereich Qualitätssicherung
Vertragsärztliche Versorgung
Berliner Allee 22
30175 Hannover
Telefon: 0511 380-3233
E-Mail: Silke.Stuhr@kvn.de