Computertomographie (CT)
Bei der Computertomographie (CT) handelt es sich um ein bildgebendes Verfahren das auf Röntgenstrahlen basiert. Dabei werden mithilfe eines Computers aus den Absorptionswerten von Röntgensignalen, die aus verschiedenen Richtungen durch den Körper treten, digital Schnittbilder errechnet. Im Gegensatz zur klassischen Durchleuchtung können bei der CT dreidimensionale Bilder erstellt werden.
Es handelt sich dabei um die Gebührenordnungspositionen (GOPen) des Kapitel 34.3 und/ oder die GOPen 34504 und 34505 (ct-gesteuerte Intervention) des EBM.
Fachärzte, deren Weiterbildung gemäß Weiterbildungsordnung den Erwerb eingehender Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in der computertomographischen Diagnostik (Ganzkörper, Kopf) beinhaltet.
Die fachlichen Voraussetzungen gelten als erfüllt, wenn folgende Nachweise geführt werden:
- Nachweis über eingehende Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in Indikationsstellung, Dokumentation und Befundung der jeweiligen computertomographischen Diagnostik
- Bescheinigung über die Fachkunde im Strahlenschutz gemäß Strahlenschutzverordnung für die Computertomographie (inklusive aller erforderlichen Aktualisierungen)
Die Nachweise sind durch entsprechende Kopien zu belegen.
Der Nachweis der apparativen Ausstattung erfolgt durch Vorlage des aktuell gültigen (d. h. nicht alter als 5 Jahre) Sachverständigen-Prüfberichtes (nach § 88 Abs. 4 Nr. 1 StrlSchV) und der Anzeigebestätigung zum Betrieb einer Röntgeneinrichtung (nach § 19 Abs. 1 StrlSchG)
Die KVN fordert jährlich von mindestens 4% aller Genehmigungsinhaber per Zufallsprinzip die schriftliche und bildliche Dokumentation zu 12 abgerechneten computertomographischen Untersuchungen an.
Kontakt
Frau Claudia Christossek
Fachbereich Qualitätssicherung
Vertragsärztliche Versorgung
Berliner Allee 22
30175 Hannover
Telefon: 0511 380-3638
E-Mail: Claudia.Christossek@kvn.de