Dünndarmkapsel-Endoskopie

Genehmigungspflichtige Leistungen

Die Dünndarm-Kapselendoskopie ist ein bildgebendes Verfahren, das Aufschluss über den Zustand der Schleimhaut im Verdauungstrakt gibt. Der Patient verschluckt eine Kamerakapsel (Pill-Cam). Auf ihrem Weg durch den Magen-Darm-Kanal nimmt diese automatisiert Bilder der Schleimhaut auf und sendet sie nach außen an einen tragbaren Datenrekorder. Später können die Bilder auf krankhafte Veränderungen hin beurteilt werden.

Wer kann diese Leistungen beantragen?
  • Fachärzte für Innere Medizin mit dem Schwerpunkt „Gastroenterologie“
  • Fachärzte für Kinderheilkunde und Jungendmedizin mit der Zusatzbezeichnung „Kinder-Gastroenterologie“
Welche fachlichen Voraussetzungen sind nachzuweisen?

Die fachlichen Voraussetzungen gelten als erfüllt, wenn folgende Nachweise geführt werden:

 

  • Innerhalb eines Jahres vor Antragstellung:
    selbstständige Indikationsstellung und Applikation von fünf Kapseln zur Dünndarm-Kapselendoskopie-Untersuchung, gegebenenfalls unter Anleitung

  • für die Applikation:
    Nachweis über die Erfahrung in der Auswertung von Dünndarm-Kapselendoskopien durch selbstständig durchgeführte Auswertungen unter Anleitung eines zur Weiterbildung befugten Facharztes oder Nachweis über die Teilnahme an einem von der Kassenärztlichen Vereinigung anerkannten Kapselendoskopiekurses

  • für die Auswertung:
    Nachweis der selbstständig durchgeführten Auswertung von mindestens 25 Dünndarm-Kapselendoskopien unter Anleitung eines zur Weiterbildung befugten Facharztes.

 

Die Nachweise sind durch entsprechende Kopien zu belegen.

Welche räumlichen und apparativen Voraussetzungen sind nachzuweisen?

Die apparativen Voraussetzungen nach §4 sind mittels dem Antrag beiliegendem technischen Datenbogen nachzuweisen. Zudem sind die in §5 genannten organisatorischen Voraussetzungen einzuhalten.

Welche Auflagen sind zum  Genehmigungserhalt  zu erfüllen?
  • Frequenzregelung: jährlich muss die Auswertung von zehn Untersuchungen, gegebenenfalls auch außerhalb der vertragsärztlichen Tätigkeit, nachgewiesen werden (§6).

  • Dokumentation der Untersuchungen nach §7.

  • zusammenfassende Jahresstatistik (§8) mit detaillierten aggregierten Daten zu sämtlichen Interventionen (Erst- und Wiederholungsuntersuchung), zu führen vom applizierenden Arzt. Die Dokumentation erfolgt auf elektronischem Weg über das Mitgliederportal der KVN und ist jährlich bis 31. März des Folgejahres einzureichen.

  • Einzelfallprüfung der Dokumentation bei Hinweisen auf Qualitätsdefizite durch Stichproben nach §8 Abs. 4

Kontakt

Frau Ute Wöller

Fachbereich Qualitätssicherung

Vertragsärztliche Versorgung

Berliner Allee 22

30175 Hannover

Telefon: 0511 380-3372

E-Mail: Ute.Woeller@kvn.de