Geriatrie
Ältere Patienten mit mehreren Erkrankungen haben mitunter einen besonderen Behandlungsbedarf. Hier setzt die spezialisierte geriatrische Diagnostik an. Durch sie sollen geriatrisch spezialisierte Vertragsärzte den individuellen Behandlungsbedarf eines Patienten ermitteln und einen Behandlungsplan erstellen.
Insbesondere die Durchführung geeigneter geriatrischer Assessmentverfahren (z. B. Selbstversorgungsfähigkeit, Mobilität, Kognition, Emotion, Ernährung, Schmerz, instrumentelle Aktivitäten), die systematische Erhebung relevanter Kontextfaktoren unter Verwendung eines Sozialassessments in mindestens fünf Bereichen (z. B. soziales Umfeld, Wohnumfeld, häusliche/außerhäusliche Aktivitäten, Pflege-/Hilfsmittelbedarf) sowie weitere syndrombezogene geriatrische Untersuchungen oder vertiefende Assessmentverfahren, um Hinweise für Funktionsstörungen und Risiken des geriatrischen Patienten zu erkennen, sowie die Bewertung der geriatrischen Syndrome.
- Fachärzte für Innere Medizin und Geriatrie,
- Fachärzte für Innere Medizin mit der Schwerpunktbezeichnung Geriatrie,
- Vertragsärzte mit der Zusatzbezeichnung Geriatrie,
- Fachärzte für Innere Medizin, Fachärzten für Allgemeinmedizin und Fachärzten für Physikalische und Rehabilitative Medizin, die eine geriatrische Qualifikation gemäß Anlage 1 zu § 1 der Vereinbarung nach § 118a SGB V nachweisen können,
- Ermächtigten geriatrischen Institutsambulanzen gemäß § 118a SGB V
Die fachlichen Voraussetzungen gelten als erfüllt, wenn folgende Nachweise geführt werden:
- Nachweis über die Behandlung von 100 Patienten entsprechend § 2 der Vereinbarung nach § 118a SGB V in dem Jahr vor Antragsstellung
- besondere geriatrische Qualifikation mit einem Umfang von 160 Stunden
5 Jahre vertragsärztliche Berufserfahrung
und
- Nachweis einer ärztlichen Tätigkeit von 12 Monaten in einer medizinisch-geriatrischen Einrichtung unter Anleitung eines Geriaters oder eines Arztes, der die fachlichen Genehmigungsvoraussetzungen unter abgeschlossener Ableistung der 12-monatigen Tätigkeit erfüllt.
Der Nachweis nach Nr. 4 gilt auch dann als erbracht, wenn eine mindestens 6-monatige Tätigkeit nachgewiesen wurde und der Arzt sich verpflichtet, in den folgenden 4 Jahren nach Genehmigungserhalt die restliche Zeit zu absolvieren.
Die Nachweise sind durch entsprechende Kopien zu belegen.
- Durchführung von multiprofessionelle Qualitätszirkel zu geriatrischen Themen mindestens zwei Mal jährlich
- regelmäßig Schulungen der Praxismitarbeiter
und
- Durchführung patientenorientierte Fallbesprechungen mit Beteiligung der eingebundenen Berufsgruppen.
Die räumliche und apparative Ausstattung muss die Diagnostik von geriatrischen Patienten ermöglichen. Der Zugang und die Räumlichkeiten für die Patientenbetreuung und -untersuchung sowie die sanitären Einrichtungen müssen behindertengerecht sein. Barrierefreiheit ist anzustreben.
Regelmäßige Aktualisierung der theoretischen Kenntnisse im Bereich Geriatrie durch die Erlangung von zweijährlich 48 Fort-bildungspunkten zu altersassoziierten Krankheiten, Syndromen und Versorgungsformen.
Kontakt
Frau Simone Niedziella
Fachbereich Qualitätssicherung
Vertragsärztliche Versorgung
Berliner Allee 22
30175 Hannover
Telefon: 0511 380-3338
E-Mail: Simone.Niedziella@kvn.de