HIV-Präexpositionsprohylaxe

Genehmigungspflichtige Leistungen

HIV-Präexpositionsprophylaxe wird zur Prävention einer HIV-Infektion durchgeführt. Das bedeutet, dass die Ansteckung mit HIV durch die prophylaktische Einnahme eines HIV-Medikamentes unterbunden wird.

Wer kann diese Leistungen beantragen?
  • Fachärzte für Allgemeinmedizin
  • Fachärzte für Innere Medizin
  • Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin
  • Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
  • Fachärzte für Urologie
  • Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten

oder

  • Ärzte, die bereits die Genehmigung der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung zur spezialisierten Versorgung von Patienten mit HIV-Infektion/Aids-Erkrankung) haben. (Link zu den Ausführungen HIV-Aids)
Welche fachlichen Voraussetzungen sind nachzuweisen?

Die fachlichen Voraussetzungen gelten als erfüllt, wenn folgende Nachweise geführt werden:

 

  • eine mindestens 8-stündige Hospitation in Präsenz einer Einrichtung zur medizinischen Betreuung von HIV-PrEP-Patienten unter Leitung eines Arztes, der über eine Genehmigung zur spezialisierten Versorgung von Patienten mit HIV-Infektion/Aids-Erkrankung verfügt.
    Die Hospitation bezieht sich insbesondere auf die praktischen Inhalte einer HIV-PrEP-Versorgung und umfasst dabei mindestens folgende Kenntnisse:

    I.          Prüfung der Indikation und Indikationsstellung zum HIV-PrEP einschließlich
                 Kontraindikationen,
    II.         Umfassende Beratung zum Ablauf der medikamentösen HIV-PrEP,
                 Prävention und Transmission der HIV und anderer sexuell übertragbarer
                 Infektionen, weitere präventive Maßnahmen und Adhärenz-Strategien,
                 Restrisiko, Risiken und Nebenwirkungen der Behandlung,
    III.       Überprüfung des HIV- und Hepatitis-B-Status,
    IV.        Kontrolle und/oder Behandlung ggf. aufgetretener therapie bedingter
                  Neben- und Wechselwirkungen.      
             

und

 

  • Nachweis von fachlicher Kompetenz durch die Präsenz bei der Behandlung von mindestens 7 Personen mit HIV-PrEP/Aids und/oder mit PrEP; dies kann im Rahmen von bisheriger Berufstätigkeit oder der unter Absatz 1 genannten Hospitation erfolgen.

und

 

  • theoretische Kenntnisse im Bereich HIV/Aids, HIV-PrEP und sexuell übertragbare Infektionen durch die Erlangung von 8 Fortbildungspunkten innerhalb von einem Jahr vor Antragstellung sind vorhanden. Die Fortbildungspunkte können durch Online-Fortbildungsmaßnahmen erworben werden. Hospitationen können hierbei nicht angerechnet werden.

 

Die Nachweise sind durch entsprechende Kopien zu belegen.

Welche Auflagen sind zum Genehmigungserhalt zu erfüllen?
  • Nachweis über die selbstständige Betreuung von jährlich durchschnittlich 6 Personen mit HIV-PrEP, beginnend mit der Genehmigungserteilung.

  • Nachweis von jährlich 8 Fortbildungspunkten im Bereich HIV/Aids, HIV-PrEP und sexuell übertragbare Infektionen. Die Fortbildungspunkte können durch Online-Fortbildungsmaßnahmen erworben werden.

 

Die Prüfung erfolgt von Amts wegen, wir kommen auf Sie zu.

 

Ärzte, die die Genehmigung der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung zur spezialisierten Versorgung von Patienten mit HIV-Infektion/Aids-Erkrankung haben, müssen keine weiteren Nachweise erbringen.


Kontakt

Frau Sonja Roßmann

Fachbereich Qualitätssicherung

Vertragsärztliche Versorgung

Berliner Allee 22

30175 Hannover

Telefon: 0511 380-3327

E-Mail: Sonja.Rossmann@kvn.de