Hautkrebs-Screening
Alle zwei Jahre können Dermatologen und Hausärzte eine Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs vornehmen. Dieses sogenannte Hautkrebs-Screening hat der Gemeinsame Bundesausschuss in die vertragsärztliche Versorgung als Präventionsleistung eingeführt, da Hautkrebs bereits in einem frühen Stadium erkannt und behandelt werden kann.
Ziel der Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs ist die frühzeitige Entdeckung des Malignen Melanoms, des Basalzellkarzinoms sowie des Spinozellulären Karzinoms. Die Untersuchung soll wenn möglich in Verbindung mit der Gesundheitsuntersuchung durchgeführt werden.
- Fachärzte für Allgemeinmedizin
- hausärztlich tätige Internisten
- Praktische Ärzte
- Ärzte ohne Gebietsbezeichnung
- Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten
Die fachlichen Voraussetzungen gelten als erfüllt, wenn folgende Nachweise geführt werden:
- Teilnahme an einer zertifizierten bzw. durch die KV anerkannten achtstündigen Präsenzveranstaltung mit folgenden Inhalten:
- potenzieller Nutzen und Schaden von Früherkennungsmaßnahmen, Kriterien zur Beurteilung von Früherkennungsmaßnahmen,
- Programm der Krebsfrüherkennungsuntersuchung, Gesundheitsuntersuchung und frühzeitige Sensibilisierung des Patienten
- Maßnahmen zur Ansprache der Versicherten,
- Ätiologie des Hautkrebs, Krankheitsbilder, Häufigkeit, Risikofaktoren oder -gruppen,
- Anamnese, standardisierte visuelle Ganzkörperinspektion, Blickdiagnostik,
- Ablauf der Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs,
- Vorstellung und Diskussion von Fallbeispielen,
- Dokumentationsmaßnahmen und interdisziplinäre Zusammenarbeit.
Die Nachweise sind durch entsprechende Kopien zu belegen.
Die Leistungen des Hautkrebsscreening sind nach § 34 der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie elektronisch zu dokumentieren. Die vollständige Dokumentation ist Voraussetzung für die Abrechnung der Früherkennungsmaßnahme.
Kontakt
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Telefon: 04941 6008-149
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Frau Heuschkel
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