Histopathologie

Genehmigungspflichtige Leistungen

Alle zwei Jahre können Dermatologen und Hausärzte eine Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs vornehmen. Dieses sogenannte Hautkrebs-Screening hat der Gemeinsame Bundesausschuss in die vertragsärztliche Versorgung als Präventionsleistung eingeführt, da Hautkrebs bereits in einem frühen Stadium erkannt und behandelt werden kann.

 

Wenn ein Verdacht auf Hautkrebs besteht, wird dieser immer durch einen Dermatologen abgeklärt, zunächst durch die visuelle Untersuchung und gegebenenfalls durch eine Gewebeentnahme. Die histopathologische Beurteilung der Gewebeproben ist in der diagnostischen Kette von ausschlaggebender Bedeutung für das weitere therapeutische Vorgehen.

Wer kann diese Leistungen beantragen?
  • Fachärzte für Pathologie
  • Fachärzte Haut- und Geschlechtskrankheiten mit der Zusatzbezeichnung Dermatohistologie
Welche fachlichen Voraussetzungen sind nachzuweisen?

Die fachlichen Voraussetzungen gelten als erfüllt, wenn folgende Nachweise geführt werden:

Fachärzte für Pathologie

  • Nachweis der persönlichen Befundung von 15.000 histopathologische Präparate,
    davon 1.000 dermatohistologische Präparate und
  • eine fachspezifische dermatohistologische Fortbildung

Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten mit der Zusatzbezeichnung Dermatohistologie

  • Nachweis der persönlichen Befundung 6.000 dermatohistologische Präparate und
  • eine fachspezifische dermatohistologische Fortbildung.

Die Nachweise sind durch entsprechende Kopien zu belegen.

Welche räumlichen und apparativen Voraussetzungen sind nachzuweisen?

Die Möglichkeit zur Durchführung immunhistologischer Untersuchungen sowie folgenden Archivierungsmöglichkeiten:

    • Aufbewahren von formalinfixiertem Restgewebe für mindestens 6 Wochen
    • Aufbewahren von Gewebeblöckchen für mindestens 2 Jahre
    • Aufbewahren der Schnitte und der schriftlichen Befunde für mindestens 10 Jahre
Welche Auflagen sind zum  Genehmigungserhalt  zu erfüllen?
  • Jährliche Überprüfung der persönlichen Befundung von 1.000 dermatohistologischen Präparaten innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten
  • Die KV fordert jährlich von mindestens vier % der Ärzte, die schriftliche Dokumentation zu 10 im Rahmen des Hautkrebs-Screenings abgerechneten dermatohistologischen Befundungen und die zugehörigen histopathologischen Präparate an

Kontakt

Frau Simone Niedziella

Fachbereich Qualitätssicherung

Vertragsärztliche Versorgung

Berliner Allee 22

30175 Hannover

Telefon: 0511 380-3338

E-Mail: Simone.Niedziella@kvn.de