Intravitreale Medikamenteneingabe (IVM)

Genehmigungspflichtige Leistungen

Mit der intravitrealen Medikamenteneingabe (IVM) können bestimmte Erkrankungen des Augenhintergrundes behandelt werden. Patienten werden örtlich betäubt und bekommen einen Wirkstoff in den Glaskörperraum injiziert.

Wer kann diese Leistungen beantragen?
  • Fachärzte für Augenheilkunde
Welche fachlichen Voraussetzungen sind nachzuweisen?

Die fachlichen Voraussetzungen gelten als erfüllt, wenn folgende Nachweise geführt werden:

 

  • Nachweis über die selbstständige Auswertung von mindestens 250 Fluoreszenzangiographien am Augenhintergrund unter Anleitung eines zur Weiterbildung im Gebiet Augenheilkunde befugten Arztes

  • Nachweis über die selbstständige Indikationsstellung und Befundung von 100 OCT-Untersuchungen am Augenhintergrund unter Anleitung eines zur Weiterbildung im Gebiet Augenheilkunde befugten Arztes. (Alternativ aussagekräftiger Nachweis über die selbstständige Durchführung von 200 OCT-Untersuchungen am Augenhintergrund)

  • Nachweis über die selbstständige Durchführung von 100 intraokularen Eingriffen (ohne Lasertherapie)

  • Aussagekräftiger Nachweis über Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten über die Durchführung von intravitrealen Medikamenteneingaben insbesondere zu aktuellen Indikationen, Techniken und dem Komplikationsmanagement (beispielsweise Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Kurs von mindestens vier Stunden zur IVM oder Nachweis über die selbstständige Durchführung von 100 intravitrealen Medikamenteneingaben)

 

Die Nachweise sind durch entsprechende Kopien zu belegen.

Welche apparativen und räumlichen Voraussetzungen sind nachzuweisen?
  • Nachweis räumlicher Voraussetzungen (gemäß § 4 der Vereinbarung)

  • Nachweis apparativ-technischer Voraussetzungen (gemäß § 4 der Vereinbarung)

  • Nachweis hygienischer Voraussetzungen (gemäß § 4 der Vereinbarung)
Welche Auflagen sind zum Genehmigungserhalt zu erfüllen?

Die Indikation und Durchführung der IVM sind nach Maßgabe des § 5 zu dokumentieren.

 

Jährlich werden von mindestens 10% der abrechnenden Genehmigungsinhaber die Dokumentationen zu 10 durchgeführten IVM im Rahmen der Stichprobenprüfung angefordert. Dabei sind nach Maßgabe des § 6 Abs. 3 der Entscheidungsgang zur Indikationsstellung bei Erstbehandlung und jeder Folgebehandlung zu überprüfen.

 


Kontakt

Frau Ute Wöller

Fachbereich Qualitätssicherung

Vertragsärztliche Versorgung

Berliner Allee 22

30175 Hannover

Telefon: 0511 380 3372

E-Mail: ute.woeller@kvn.de