MRSA

Genehmigungspflichtige Leistungen

Die spezielle Diagnostik und Eradikationstherapie im Rahmen von Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus (MRSA) ist eine Maßnahme zur Qualitätssicherung, mit welcher die Qualität bei der Erbringung von ärztlichen Leistungen zur Diagnostik und zur ambulanten Eradikationstherapie von MRSA-besiedelten und infizierten Patienten sowie von Risikopatienten gesichert werden soll.

(GOP 30940, 30942, 30944, 30946, 30948, 30950, 30952)

Wer kann diese Leistungen beantragen?

Fachärzte aller Fachgruppen mit Ausnahme von Laborärzten.

Welche fachlichen Voraussetzungen sind nachzuweisen?

Die fachlichen Voraussetzungen gelten als erfüllt, wenn folgende Nachweise geführt werden:

 

  • Die Zusatzweiterbildung "Infektionlogie"

und/oder

  • Die Teilnahme an einem von der Kassenärztlichen Vereinigung angebotenem Fortbildungsseminar „Ambulante MRSA-Versorgung“ (Dauer mindestens 3 Stunden)

oder

  • Die Teilnahme an einem von der KV anerkannten Online-Training mit anschließe

 

Die Nachweise sind durch entsprechende Kopien zu belegen.

Organisatorische Vorraussetzungen

Die Teilnahme an einem sektorenübergreifenden MRSA-Netzwerk unter Einbeziehung des öffentlichen Gesundheitsdieses ist zu organisieren. Sofern in der Region der Tätigkeit kein MRSA-Netzwerk existiert, ist eine ensprechende Beratung bei anderen geeigneten Stellen einzuholen (s. § 4 Abs.2 der Qualitätssicherungsvereinbarung MRSA )


Kontakt

Frau Marlen Hilgenböker

Fachbereich Qualitätssicherung

Vertragsärztliche Versorgung

Berliner Allee 22

30175 Hannover

Telefon: 0511 380-3311

E-Mail: Marlen.Hilgenboeker@kvn.de